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Immissionsschutz

Geplante Novellierung der Ta Luft

Wachsende Anforderungen und Kosten für Tierhalter?

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) plant, die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) zu novellieren. Sie stellt eine der wichtigsten Genehmigungsgrundlagen für mehr als 50.000 nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Anlagen in Deutschland dar, darunter viele Tierhaltungsanlagen. Sie kann aber auch zur Beurteilung der Einwirkung von Luftschadstoffen für Anlagen herangezogen werden, die nach dem BImSchG nicht genehmigungsbedürftig sind.

Immissionsschutz

Neuerungen bei Tierhaltungsanlagen Ausgangszustandsbericht gemäß der Industrieemissions-Richtlinie

Mit Umsetzung der europäischen Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) in deutsches Recht ergaben sich eine Reihe von Änderungen und Pflichten für Anlagen, welche gemäß Anhang 1 der 4. BImSchV in Spalte d mit „E“ gekennzeichnet sind. Eine dieser Anforderungen ist die Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes (AZB), welcher den aktuellen Zustand des Bodens und des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück darstellt.

Was ist zu beachten bei Schutzgebieten?

Anlagenbau und Erweiterungen versus Schutzgebiete

Beim Bau oder bei der Erweiterung von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen gibt es, neben anderen überprüfungen zur Genehmigungsfähigkeit, auch eine Vielzahl von Aspekten hinsichtlich der Belange des Naturschutzes zu beachten. Schädliche Umwelteinwirkungen auf die einzelnen Schutzgüter sollen vermieden werden.

Immissionsschutz für die Tierhaltung

Mit wachsenden Genehmigungsanforderungen wachsen

Betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten werden durch die heutigen Genehmigungsanforderungen erschwert und vor allem kostenintensiver. Davon sind nicht nur bauwillige Landwirte betroffen, auch Betreiber von bestehenden Stallanlagen stellen sich die Frage „Wie geht es weiter?“

Ökologische Baubegleitung

Sinnvoller Aufwand oder Kostentreiber

Die Freude über einen erlangten Genehmigungsbescheid bleibt nicht immer ungetrübt: In den Nebenbestimmungen werden häufig auch natur- und artenschutzbezogene Auflagen geregelt, die es in sich haben.