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Windenergieanlagen

Schattenwurf, Lärmbelastung und Eiswurf

Immissionsschutzfragen entscheiden die Standortwahl von Windkraftanlagen

Wer Windkraftanlagen plant, sollte über die einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Anforderungen informiert sein. Unabhängig von der Genehmigungsverfahrensart sind neben der Prüfung von Belangen des Bauplanungsrechtes und naturschutzfachlicher Fragestellungen umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der Grenzwerte für Schattenwurf, Schalleinwirkung und Eiswurf zu erbringen.

Verschattungsgutachten Windenergieanlagen (WEA)

Die Beurteilung von Verschattungen findet regelmäßig in der Beurteilung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen aber auch bei der städtebaulichen Planung von Hochbauten ihre Anwendung.

Es werden Verschattungsprognosen bzw. -gutachten nach den maßgeblichen Beurteilungs- und Prüfkriterien erstellt. Mit firmeneigener Software wird nach Maßgabe des geographischen Standortes der Anlagen der Sonnenstand errechnet und die Verschattungszeiten an den beurteilungsrelevanten Immissionsorte ermittelt.

Eiswurfgutachten

Windenergieanlagen (WEA)

Wir beurteilen Risiken, die von Eiswurfereignissen bei Windenergieanlagen ausgehen auf der Grundlage maximaler Eiswurfweiten bei laufenden und stillstehenden Anlagen. Die Vereisungshäufigkeit wird hierbei aus meteorologischen Parametern abgeleitet. In Abhängigkeit der standortspezifischen Windrichtungsverteilung (Windrose) werden mit vierparametrigen Zeitreihen (einschließlich der Umgebungslufttemperatur) Häufigkeitszonen im Umfeld der Windenergieanlage ausgewiesen, welche die Wahrscheinlichkeit für Eiswurfeinschläge beschreiben.

Windenergieanlagen

Wir übernehmen die Erarbeitung der erforderlichen Immissionsgutachten, um die Genehmigungsfähigkeit der Anlagen im Rahmen der Machbarkeitsprüfung, der Bauleitplanung oder der Genehmigungsplanung zu untersuchen.