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Leistungen

Emissionserklärung nach 11. BImSchV

Wir erarbeiten die betrieblichen Emissionserklärungen nach § 27 BImSchG in Verbindung mit der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV). Die Betreiber sind verpflichtet, alle 4 Jahre eine Emissionserklärung abzugeben.

Raster- und Fahnenbegehung

Geruchsfahnenbegehungen und Geruchsrasterbegehungen werden zur Ermittlung des Ist-Zustandes von Geruchsimmissionen eingesetzt. Sie lassen sich auch zur Bestimmung der Reichweite einer Geruchsfahne, zur Ermittlung der Vorbelastung und zur Erfassung olfaktometrisch nicht bestimmbarer Emissionspotenziale verwenden.

Olfaktometrie

Olfaktometrische Messungen

Bei der Messplanung, der Messdurchführung und der Berichtsfassungen werden die einschlägige Richtlinien und Verordnungen beachtet:

  • DIN 17025 (allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien)
  • DIN 13725 (Bestimmung der Geruchsstoffkonzentration mit dynamischer Olfaktometrie)

Immissionsprognosen Bioaerosol-Gutachten

Keimgutachten, Immissionsprognosen für Bioaerosole

Für die Beurteilung von PM-10-Staub-Konzentrationen in der Atemluft und Gesamtstaubdepositionen definieren die TA Luft und VDI-Richtlinien klare Regeln. Dagegen sind in der TA Luft nur allgemein formulierte Vorgaben zur Begrenzung mikrobieller Emissionen zu finden, so z. B. in Nr. 5.4.7.1 (Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Nutztieren).

Geruchsprognose und Geruchskontingentierung

Die Berechnung der relativen Geruchsstundenhäufigkeit und die Beurteilung der Zulässigkeit der Ergebnisse der Geruchsprognose erfolgt unter Berücksichtigung der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL).

Die Geruchsimmissionsprognose erfolgt unter Beachtung der DIN 17025 (allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) und der VDI 3783 (Qualitätssicherung in der Immissionsprognose).

Genehmigungsantrag nach BImSchG

Wir erstellen Genehmigungsantragsunterlagen nach

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ggf. in Verbindung mit dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)
  • Raumordnungsgesetz (ROG)
  • Baugesetzbuch (BauGB) sowie
  • Anträge auf wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Erlaubnisse

Die breit gefächerte Kompetenz und die Erfahrungen unseres Teams ermöglicht es uns, auch für komplexe und öffentlichkeitswirksame Großvorhaben im ländlichen Raum und in der Industrie Antragsunterlagen zu entwickeln und Genehmigungsverfahren risikominimierend und konfliktausgleichend zu steuern.

Immissionsprognosen

Gerüche und luftgetragene Stoffe

Die Beurteilung der Immissionen von Gerüchen, Stäuben, Keimen, Ammoniak und anderen luftgetragenen Stoffen setzt entsprechende qualifizierte Ausbreitungsrechnungen voraus, die entsprechende Prognosen über die Dauer, die Häufigkeit und/oder die Konzentration der Einwirkung zulassen.

Die Prognosewerte lassen sich dann mit entsprechenden Richt- oder Grenzwerten vergleichen.

Genehmigungsmanagement

Das Genehmigungsverfahrensmanagement beinhaltet sowohl eine strategisch sinnvolle Vorplanung als auch eine stetige, konfliklösende Begleitung eines Vorhabens.

Das Genehmigungsverfahren zur Erlangung der

  • Genehmigung nach BImSchG
  • Genehmigung nach BImSchG in Verbindung mit dem UVPG
  • Genehmigung nach BauGB

wird durch uns intensiv betreut, um Verfahrensverzögerungen zu vermeiden und im Verfahren auftretenden Schwierigkeiten unmittelbar begegnen zu können.

Eingriffs-Ausgleichsplanungen

Unter Beachtung länder- bzw. landkreisbezogener Regelungen werden vorhabenbezogene Eingriffe in Natur und Landschaft auf ihre Vermeidbarkeit und die Möglichkeit des Ausgleichs untersucht.

In Abstimmung mit Investoren, Kommunen, Naturschutzverbänden, Grundstückseigentümern und Behörden werden geeignete und verhältnismäßige Kompensationsmaßnahmen gesucht, geplant und gegebenenfalls im Monitoring begleitet.

Schornsteinhöhenberechnung

Die Abgase aus Anlagen sind so abzuleiten, dass ein ungestörter Abtransport mit der freien Luftströmung ermöglicht wird. Werden die Abgase über einen Kamin abgeleitet, so muss dieser eine bestimmte Höhe erreichen. – Wir führen Schornsteinhöhenberechnungen nach Punkt 5.5.2 der TA Luft einschließlich Ermittlung der benötigten Eingangsgrößen durch. Falls die Anlage in unebenem Gelände liegt, wird die Kaminhöhe nach den Vorgaben der Richtlinie VDI 3781, Blatt 2, entsprechend korrigiert.

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