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Leistungen

Verschattungsgutachten Windenergieanlagen (WEA)

Die Beurteilung von Verschattungen findet regelmäßig in der Beurteilung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen aber auch bei der städtebaulichen Planung von Hochbauten ihre Anwendung.

Es werden Verschattungsprognosen bzw. -gutachten nach den maßgeblichen Beurteilungs- und Prüfkriterien erstellt. Mit firmeneigener Software wird nach Maßgabe des geographischen Standortes der Anlagen der Sonnenstand errechnet und die Verschattungszeiten an den beurteilungsrelevanten Immissionsorte ermittelt.

PRTR – Umweltberichterstattung

Betriebliche PRTR – Umweltberichterstattung (Pollutant Release and Transfer Register)

Wir übernehmen die Berechnung und Beantragung des Eintrages der betrieblichen Schadstoffe in das Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister der zuständigen Landesbehörde nach § 3 des SchadRegProtAG und Art. 5 der E-PRTR-VO (PRTR-Berichterstattung).

Emissionserklärung nach 11. BImSchV

Wir erarbeiten die betrieblichen Emissionserklärungen nach § 27 BImSchG in Verbindung mit der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV). Die Betreiber sind verpflichtet, alle 4 Jahre eine Emissionserklärung abzugeben.

Raster- und Fahnenbegehung

Geruchsfahnenbegehungen und Geruchsrasterbegehungen werden zur Ermittlung des Ist-Zustandes von Geruchsimmissionen eingesetzt. Sie lassen sich auch zur Bestimmung der Reichweite einer Geruchsfahne, zur Ermittlung der Vorbelastung und zur Erfassung olfaktometrisch nicht bestimmbarer Emissionspotenziale verwenden.

Olfaktometrie

Olfaktometrische Messungen

Bei der Messplanung, der Messdurchführung und der Berichtsfassungen werden die einschlägige Richtlinien und Verordnungen beachtet:

  • DIN 17025 (allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien)
  • DIN 13725 (Bestimmung der Geruchsstoffkonzentration mit dynamischer Olfaktometrie)

Immissionsprognosen Bioaerosol-Gutachten

Keimgutachten, Immissionsprognosen für Bioaerosole

Für die Beurteilung von PM-10-Staub-Konzentrationen in der Atemluft und Gesamtstaubdepositionen definieren die TA Luft und VDI-Richtlinien klare Regeln. Dagegen sind in der TA Luft nur allgemein formulierte Vorgaben zur Begrenzung mikrobieller Emissionen zu finden, so z. B. in Nr. 5.4.7.1 (Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Nutztieren).

Geruchsprognose und Geruchskontingentierung

Die Berechnung der relativen Geruchsstundenhäufigkeit und die Beurteilung der Zulässigkeit der Ergebnisse der Geruchsprognose erfolgt nach den Bestimmungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Je nach Anwendungsfall werden zur Berücksichtigung der Einflüsse der Bebauung und des Geländes auf die Windfelder diagnostische oder prognostische Windfeldmodelle berechnet und in den Ausbreitungsberechnungen nach TA Luft verwendet.

Genehmigungsantrag nach BImSchG

Wir erstellen Genehmigungsantragsunterlagen nach

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ggf. in Verbindung mit dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)
  • Raumordnungsgesetz (ROG)
  • Baugesetzbuch (BauGB) sowie
  • Anträge auf wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Erlaubnisse

Die breit gefächerte Kompetenz und die Erfahrungen unseres Teams ermöglicht es uns, auch für komplexe und öffentlichkeitswirksame Großvorhaben im ländlichen Raum und in der Industrie Antragsunterlagen zu entwickeln und Genehmigungsverfahren risikominimierend und konfliktausgleichend zu steuern.

Immissionsprognosen

Gerüche und luftgetragene Stoffe

Die Beurteilung der Immissionen von Gerüchen, Stäuben, Keimen, Ammoniak und anderen luftgetragenen Stoffen setzt entsprechende qualifizierte Ausbreitungsrechnungen voraus, die entsprechende Prognosen über die Dauer, die Häufigkeit und/oder die Konzentration der Einwirkung zulassen.

Die Prognosewerte lassen sich dann mit entsprechenden Richt- oder Grenzwerten vergleichen.

Genehmigungsmanagement

Das Genehmigungsverfahrensmanagement beinhaltet sowohl eine strategisch sinnvolle Vorplanung als auch eine stetige, konfliklösende Begleitung eines Vorhabens.

Das Genehmigungsverfahren zur Erlangung der

  • Genehmigung nach BImSchG
  • Genehmigung nach BImSchG in Verbindung mit dem UVPG
  • Genehmigung nach BauGB

wird durch uns intensiv betreut, um Verfahrensverzögerungen zu vermeiden und im Verfahren auftretenden Schwierigkeiten unmittelbar begegnen zu können.

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