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Freizeitanlagen

Freizeitanlagen und Sportanlagen

Freizeitanlagen geraten zunehmend in den Fokus der öffentlichen Diskussion und damit der immissionsschutzrechtlichen Bewertung. Veranstaltungs- oder Probeorte für Konzerte, Theater, Tanz, Konferenzen oder Feierlichkeiten können Konflikte mit Nachbarnutzungen durch Schall-, Licht- oder Geruchsimmissionen hervorrufen. Durch heranrückende sensible Nutzungen kann ein Abwehranspruch entstehen, dem die Betreiber vorsorglich begegnen sollten.