Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Anlagen, Windenergieanlagen und der Wohnungsbau stellen technische Strukturen dar, für die es in der Natur regelmäßig keine Entsprechung gibt. Sie sind ein Eingriff in Natur und Landschaft. Die Zulässigkeit der Errichtung und des Betriebes bedarf einer besonderen Prüfung.