Schornsteinhöhenberechnung
Die Abgase aus Anlagen sind so abzuleiten, dass ein ungestörter Abtransport mit der freien Luftströmung ermöglicht wird. Werden die Abgase über einen Kamin abgeleitet, so muss dieser eine bestimmte Höhe erreichen. – Wir führen Schornsteinhöhenberechnungen nach Punkt 5.5.2 der TA Luft einschließlich Ermittlung der benötigten Eingangsgrößen durch. Falls die Anlage in unebenem Gelände liegt, wird die Kaminhöhe nach den Vorgaben der Richtlinie VDI 3781, Blatt 2, entsprechend korrigiert.
Gemäß VDI 3781, Blatt 4 (2017), erfolgt die Ermittlung der Mindestanforderungen an die Ableitbedingungen für Abgase aus kleinen und mittleren Feuerungsanlagen sowie aus anderen als Feuerungsanlagen.
Auch darüber hinaus gehende Untersuchungen können in Einzelfällen (z. B. zur Beurteilung von Notstromanlagen, Notkesselanlagen, Zielkonflikte mit dem Denkmalschutz, historische Öfen und Kamine u. ä.) erforderlich sein.
Für Geruchsstoffe gibt es keine gleichartige Berechnungsvorschrift zur Berechnung der Schornsteinbauhöhe (Kaminhöhe). In diesem Fall wird in Modellansätzen die Kaminhöhe so lange verändert, bis durch Ausbreitungsrechnungen der Nachweis für das Einhalten der Immissionswerte der Zusatzbelastung bzw. der Gesamtbelastung gemäß Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) erbracht ist. Bei Erfüllen der baulichen Voraussetzungen der freien Ableitung der Abluft kann in der Geruchsimmissionsprognose der dynamische Impuls der Abluftfahnenüberhöhung berücksichtigt werden.
Wir erstellen auch für diffuse Quellen und großräumig emittierende Flächenquellen Konzepte zur Abluftführung bzw. Beeinflussung der Abströmverhältnisse, um die Schadstoff- oder Geruchsimmissionen an schutzbedürftigen Orten/Objekten zu verringern.