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Schattenwurfgutachten für Hochbauten

Der Schattenwurf geplanter Gebäude kann zu einer Beeinträchtigung der Belichtungs- und der Besonnungsverhältnisse in der Umgebung führen.
Nutzungseinschränkungen für Freizeitflächen aber auch  Leistungsreduzierung von Photovoltaikanlagen, Gewächshäusern u. anderen lichtabhängigen Nutzungen können die Folge sein. Nicht zuletzt haben Belichtungs- und Besonnungsverhältnisse auch Einfluß auf das gesunde Wohnen, das städtische Grün und ggf. geschützte Biotope und Baumbestände sowie geschützte Arten.

Im Rahmen von Bebauungsplänen oder Baugenehmigungsverfahren werden regelmäßig Verschattungsgutachten bzw. Besonnungsgutachten erforderlich. Für Einzelgebäude oder für komplexe Bebauung können die Besonnung und die Verschattung für jeden Bereich einer Fassade punktgenau berechnet werden. Berechnet werden minutengenau Verschattungsdauer bzw. Besonnungsdauer im Kalenderjahr, an beurteilungsrelevanten Kalendertagen oder für jeden anderen beliebigen Zeitraum. Eine direkte Gegenüberstellung der Wirkung von Verschattung und Besonnung durch ein Hochbauvorhaben gegenüber der Bestandssituation ist möglich. Die Ergebnisse werden numerisch und grafisch als Horizontalschnitte oder als Fassadenergebnisse dargestellt und unter Berücksichtigung geltender Regelwerke im konkreten Einzelfall bewertet.

In den Verschattungsprognosen bzw. Besonnungsprognosen werden die einschlägigen Normen und Gesetzestexte berücksichtigt:

  • DIN 5034 Tageslicht in Innenräumen, Juli 2011
  • Entwurf DIN 5034 Tageslicht in Innenräumen - Teil 1: Begriffe und Mindestanforderungen, Dezember 2019
  • Entwurf DIN 5034 Tageslicht in Innenräumen - Teil 5: Messungen, Dezember 2019
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Landesbauordnungen der betreffenden Bundesländer
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • DIN EN 17037 Tageslicht in Gebäuden

Besonnungsstunden am 21. März in komplexer Innenstadtbebauung (Vogelperspektive, Blick aus Südosten)

Änderung der Verschattungswirkung für eine Einzelepisode durch Neubau

Verschattung durch den Fernsehturm Berlin am 10.Oktober 15.45 Uhr

Verschattung durch den Fernsehturm Berlin am
10. Oktober 15.45 Uhr

Besonnungsstunden in komplexer Bebauung am 21. März (Blick auf Seitengebäude aus südlicher Richtung)