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Immissionsschutzbeauftragte

Immissionsschutzbeauftragter nach § 53 BImSchG

Als nicht betriebsangehörige Immissionsschutzbeauftragte prüfen wir kontinuierlich und / oder bei besonderer Veranlassung die Genehmigungskonformität des Betriebes, beraten und begleiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Behördenbegehungen. Wir unterstützen die Unternehmensführung bei der Mitarbeiterschulung. Darüber hinaus beraten wir die Betreiber bei der Einführung und Entwicklung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse, bei Anzeigen und Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und gewährleisten bei Bedarf den sachgerechten Informationsaustausch mit Behörden und der interessierten Öffentlichkeit.

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