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Immissionsprognosen Bioaerosol-Gutachten

Keimgutachten, Immissionsprognosen für Bioaerosole

Für die Beurteilung von PM-10-Staub-Konzentrationen in der Atemluft und Gesamtstaubdepositionen definieren die TA Luft und VDI-Richtlinien klare Regeln. Dagegen sind in der TA Luft nur allgemein formulierte Vorgaben zur Begrenzung mikrobieller Emissionen zu finden, so z. B. in Nr. 5.4.7.1 (Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Nutztieren).

Die Standartisierung sicherer und sachgerechter Messungen, Analysen und Beurteilungen von Bioaerosolen und biologischen Agenzien spiegelt sich derzeit in einer umfassenden und intensiven Richtlinienarbeit im Verein Deutscher Ingenieure wider. Neben der zentralen Richtlinie VDI 4250 Blatt 1 im Entwurf zur umweltmedizinischen Bewertung von Bioaerosolen liegen in Gruppen zusammengefasste Richtlinien zu folgenden Themen im Weißdruck oder im Entwurf vor bzw. sind in Vorbereitung: Fahnenmessungen, Messungen der Hintergrundkonzentration, anlagenbezogene Ausbreitungsmodellierung von Bioaerosolen, Probenahmeverfahren, Bedingungen für Anzucht und Detektion von Mikroorganismen, Minderung der Emissionen mikrobieller Luftverunreinigungen, Ermittlung von Verfahrenskenngrößen, Emissionsmessungen und Herstellung von Prüfbioaerosolen.

Standardisierte Bioaerosol-Probenahmeverfahren werden in den Richtlinien VDI 4252 Blatt 2 (Abscheidung von luftgetragenen Schimmelpilzen auf Gelatine/Polycarbonat-Filtern) und VDI 4252 Blatt 3 (Abscheidung von luftgetragenen Bakterien mit Impingern) beschrieben. Im Anschluss an die Probenahme erfolgt i. d. R. eine laboranalytische Anzucht der Bioaerosole und die Auszählung der Koloniebildenden Einheiten, um in Verbindung mit der Volumenstrommessung während der Messung die Konzentration der betreffenden Spezies zu bestimmen: siehe Abb. oben, Nachweis von Bioaerosolen durch Anzüchten von Proben auf geeigneten Nährböden in Petrischalen und Auszählung der koloniebildenden Einheiten (KBE).

Die Ausbreitungsrechnung für Bioaerosole wird gegenwärtig und zukünftig nach der Richtlinie VDI 4251 Blatt 3  für Staubpartikel – falls die Partikelgröße nicht bekannt ist grundsätzlich für PM 2,5-Stäube – durchgeführt. Die Ergebnisdarstellung der Immissionskonzentrationen ermöglicht eine Beurteilung der Bioaerosolexpositionen an den schutzbedürftigen Immissionsorten: siehe Abb. unten, PM 2,5-Staubkonzentrationen um eine Geflügelhaltungsanlage zur Beurteilung der Bioaerosol-Immissionen.

Herr T. Lung, Mitarbeiter der Fa. SFI-Sachverständige für Immissionsschutz, war bzw. ist in den Arbeitsgruppen zu den Richtlinien VDI 4251 Blatt 1 (Planung von anlagenbezogenen Immissionsmessungen) und VDI 4251 Blatt 2 (Planung von gebietstypischen Hintergrundmessungen) tätig. Darüber hinaus liegen weitreichende Erfahrungen im Bereich der Ausbreitungsrechnung für Stäube vor, deren Immissionskonzentrationen an sensiblen Nutzungen nach dem derzeitigen Stand der Beurteilung ersatzweise zur Risikobewertung von Keimen, Bioaerosolen und biologischen Agenzien herangezogen werden.

Zu den Leistungen unseres Büros gehören

  • Ausbreitungsrechnungen für Bioaerosole (ersatzweise für Feinstäube)
  • Risikobewertungen von Bioaerosolen im Bereich sensibler Nutzungen
  • Plausibilitätsbetrachtungen

im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen, Schlachthöfe, Holzverarbeitungen, Pflanzenproduktionen, Abfall-, Klär-  und Kompostierungsanlagen.
 

Nachweis von Bioaerosolen

Staubkonzentrationen um eine Geflügelhaltungsanlage, Tierhaltungsanlagen, Keimgutachten, Bioaerosolgutachten