Freizeitanlagen und Sportanlagen
Freizeitanlagen geraten zunehmend in den Fokus der öffentlichen Diskussion und damit der immissionsschutzrechtlichen Bewertung. Veranstaltungs- oder Probeorte für Konzerte, Theater, Tanz, Konferenzen oder Feierlichkeiten können Konflikte mit Nachbarnutzungen durch Schall-, Licht- oder Geruchsimmissionen hervorrufen. Durch heranrückende sensible Nutzungen kann ein Abwehranspruch entstehen, dem die Betreiber vorsorglich begegnen sollten.
Die SFI-Mitarbeiter verfügen über weitreichende Erfahrungen in der Konfliktbewältigung im Zusammenhang mit Freizeitlärm und Licht- und Geruchsimmissionen, die von Freizeitanlagen ausgehen können.
Unsere zufriedenen Kunden sind unsere beste Referenz:
- Pferdehof Eschenhof GmbH
- Dan Dana Shisha Lounge
- Coco Jungle Bar, Berlin
- Café Dritter Raum, Berlin
- Circus Berolina
- Andrew Payne Entwicklungs- und Betreibergesellschaft für Golfplätze m.b.H (Golfplatz „Rosenhof“ Niedernberg)
- ARCHIV e.V. Potsdam (ARCHIV Potsdam)
- SALEM GmbH (KESSELHAUS Biomalzhof Teltow)
- Verwaltungsgesellschaft Möckernstraße GmbH (TEMPODROM Berlin)
- Amt Scharmützelsee (Fußball-Basketballspielfeld Bad Saarow)
- Simone Blauert (Cateringbahnhof Potsdam)
- Motorsportclub MSC Salzbödetal e. V. im ADAC
- Straßen-und Grünflächenamt Pankow
- Universitätssportverein Potsdam
- Wasserski Ruhlsdorf GmbH
- Gemeinde Panketal
- Stadt Falkensee
- Bezirksamt Lichtenberg von Berlin