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Verschattungsgutachten

Schattenwurf, Lärmbelastung und Eiswurf

Immissionsschutzfragen entscheiden die Standortwahl von Windkraftanlagen

Wer Windkraftanlagen plant, sollte über die einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Anforderungen informiert sein. Unabhängig von der Genehmigungsverfahrensart sind neben der Prüfung von Belangen des Bauplanungsrechtes und naturschutzfachlicher Fragestellungen umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der Grenzwerte für Schattenwurf, Schalleinwirkung und Eiswurf zu erbringen.

Verschattungsgutachten Windenergieanlagen (WEA)

Die Beurteilung von Verschattungen findet regelmäßig in der Beurteilung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen aber auch bei der städtebaulichen Planung von Hochbauten ihre Anwendung.

Es werden Verschattungsprognosen bzw. -gutachten nach den maßgeblichen Beurteilungs- und Prüfkriterien erstellt. Mit firmeneigener Software wird nach Maßgabe des geographischen Standortes der Anlagen der Sonnenstand errechnet und die Verschattungszeiten an den beurteilungsrelevanten Immissionsorte ermittelt.

Immissionsprognosen

Gerüche und luftgetragene Stoffe

Die Beurteilung der Immissionen von Gerüchen, Stäuben, Keimen, Ammoniak und anderen luftgetragenen Stoffen setzt entsprechende qualifizierte Ausbreitungsrechnungen voraus, die entsprechende Prognosen über die Dauer, die Häufigkeit und/oder die Konzentration der Einwirkung zulassen.

Die Prognosewerte lassen sich dann mit entsprechenden Richt- oder Grenzwerten vergleichen.