<none>

Geruchsgutachten

Raster- und Fahnenbegehung

Geruchsfahnenbegehungen und Geruchsrasterbegehungen werden zur Ermittlung des Ist-Zustandes von Geruchsimmissionen eingesetzt. Sie lassen sich auch zur Bestimmung der Reichweite einer Geruchsfahne, zur Ermittlung der Vorbelastung und zur Erfassung olfaktometrisch nicht bestimmbarer Emissionspotenziale verwenden.

Geruchsprognose und Geruchskontingentierung

Die Berechnung der relativen Geruchsstundenhäufigkeit und die Beurteilung der Zulässigkeit der Ergebnisse der Geruchsprognose erfolgt unter Berücksichtigung der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL).

Die Geruchsimmissionsprognose erfolgt unter Beachtung der DIN 17025 (allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) und der VDI 3783 (Qualitätssicherung in der Immissionsprognose).

Immissionsprognosen

Gerüche und luftgetragene Stoffe

Die Beurteilung der Immissionen von Gerüchen, Stäuben, Keimen, Ammoniak und anderen luftgetragenen Stoffen setzt entsprechende qualifizierte Ausbreitungsrechnungen voraus, die entsprechende Prognosen über die Dauer, die Häufigkeit und/oder die Konzentration der Einwirkung zulassen.

Die Prognosewerte lassen sich dann mit entsprechenden Richt- oder Grenzwerten vergleichen.

Emissions- und Immissionsmessung

Olfaktometrische Messungen

Zur Ermittlung von Emissionsdaten erfolgen die Probenahmen einschließlich der Messung der Randbedingungen und die Olfaktometrie in Kooperation mit ausgewählten Laboren. Bei der Messplanung, der Messdurchführung und der Berichtsfassungen werden die einschlägige Richtlinien und Verordnungen beachtet: