<none>

Eiswurfgutachten

Schattenwurf, Lärmbelastung und Eiswurf

Immissionsschutzfragen entscheiden die Standortwahl von Windkraftanlagen

Wer Windkraftanlagen plant, sollte über die einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Anforderungen informiert sein. Unabhängig von der Genehmigungsverfahrensart sind neben der Prüfung von Belangen des Bauplanungsrechtes und naturschutzfachlicher Fragestellungen umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der Grenzwerte für Schattenwurf, Schalleinwirkung und Eiswurf zu erbringen.

Eiswurfgutachten

Windenergieanlagen (WEA)

Wir beurteilen Risiken, die von Eiswurfereignissen bei Windenergieanlagen ausgehen auf der Grundlage maximaler Eiswurfweiten bei laufenden und stillstehenden Anlagen. Die Vereisungshäufigkeit wird hierbei aus meteorologischen Parametern abgeleitet. In Abhängigkeit der standortspezifischen Windrichtungsverteilung (Windrose) werden mit vierparametrigen Zeitreihen (einschließlich der Umgebungslufttemperatur) Häufigkeitszonen im Umfeld der Windenergieanlage ausgewiesen, welche die Wahrscheinlichkeit für Eiswurfeinschläge beschreiben.

Immissionsprognosen

Gerüche und luftgetragene Stoffe

Die Beurteilung der Immissionen von Gerüchen, Stäuben, Keimen, Ammoniak und anderen luftgetragenen Stoffen setzt entsprechende qualifizierte Ausbreitungsrechnungen voraus, die entsprechende Prognosen über die Dauer, die Häufigkeit und/oder die Konzentration der Einwirkung zulassen.

Die Prognosewerte lassen sich dann mit entsprechenden Richt- oder Grenzwerten vergleichen.