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Freizeitanlagen

Freizeitanlagen

Freizeitanlagen geraten zunehmend in den Fokus der öffentlichen Diskussion und damit der immissionsschutzrechtlichen Bewertung. Veranstaltungs- oder Probeorte für Konzerte, Theater, Tanz, Konferenzen oder Feierlichkeiten können Konflikte mit Nachbarnutzungen durch Schall-, Licht- oder Geruchsimmissionen hervorrufen. Durch heranrückende sensible Nutzungen kann ein Abwehranspruch entstehen, dem die Betreiber vorsorglich begegnen sollten.

Die SFI-Mitarbeiter verfügen über weitreichende Erfahrungen in der Konfliktbewältigung im Zusammenhang mit Freizeitlärm und Licht- und Geruchsimmissionen, die von Freizeitanlagen ausgehen können.

Freizeitanlagen

Unsere zufriedenen Kunden sind unsere beste Referenz:

  • Andrew Payne Entwicklungs- und Betreibergesellschaft für Golfplätze m.b.H
  • ARCHIV e.V. Potsdam (ARCHIV Potsdam)
  • SALEM GmbH (KESSELHAUS Biomalzhof Teltow)
  • Verwaltungsgesellschaft Möckernstraße GmbH (TEMPODROM Berlin)