
Freizeitanlagen geraten zunehmend in den Fokus der öffentlichen Diskussion und damit der immissionsschutzrechtlichen Bewertung. Veranstaltungs- oder Probeorte für Konzerte, Theater, Tanz, Konferenzen oder Feierlichkeiten können Konflikte mit Nachbarnutzungen durch Schall-, Licht- oder Geruchsimmissionen hervorrufen. Durch heranrückende sensible Nutzungen kann ein Abwehranspruch entstehen, dem die Betreiber vorsorglich begegnen sollten.
Die SFI-Mitarbeiter verfügen über weitreichende Erfahrungen in der Konfliktbewältigung im Zusammenhang mit Freizeitlärm und Licht- und Geruchsimmissionen, die von Freizeitanlagen ausgehen können.

Unsere zufriedenen Kunden sind unsere beste Referenz: